5. Mai. 2006
Rechtliches
Internet-Foren-Haftung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen.
Mehr Informationen dazu in der Meldung auf heise.de.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Wer sich immer schon gefragt hat, was so ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, wie es oft in den AGB von Telekommunikationsanbietern vorgesehen ist, wird möglicherweise durch den Fall des Berliner Rechtsanwalts Carsten R. Hoenig schlauer: Herr Hoenig hatte den Telefonanbieter gewechselt – von der Telekom zu Arcor – weshalb sich 1&1 wohl nicht mehr in der Lage sah, den DSL-Anschluss bereitzustellen. Deshalb kündigte Herr Hoenig den Vertrag fristlos. Was dann geschah, kann man in Hoenigs Weblog nachlesen:
- Wegen Unstimmigkeiten über eine Forderung von 1&1 in Bezug auf den gekündigten DSL-Anschluss sperrt 1&1 andere Verträge des Herrn Hoenig
- Hoenig erwirkt vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen 1&1, wonach 1&1 die gesperrten Verträge wieder freischalten muss
- 1&1 gibt nach und schaltet die gesperrten Verträge wieder frei